Ernst Träger

deutscher Jurist; Richter am Bundesverfassungsgericht 1977-1989, zuvor ab 1972 Bundesanwalt; hatte mit zahlr. Verfahren von zeitgeschichtl. Bedeutung zu tun

* 29. Januar 1926 Künzelsau

† 25. Januar 2015

Herkunft

Ernst Träger, kath., wurde am 29. Jan. 1926 als jüngstes von acht Kindern eines Gastwirts und Metzgermeisters in Künzelsau in Württemberg geboren.

Ausbildung

Im Krieg war T. Flakhelfer, und wurde später als Soldat schwer verwundet. Während seines Lazarettaufenthaltes bis 1947 absolvierte er das (den Reifevermerk zum vollwertigen Abitur aufstockende) Vorsemester in Heidelberg und studierte dort dann Rechtswissenschaften. Seine Geschwister unterstützten ihn dabei. Wesentlich geprägt wurde T. während des Referendariats in Mannheim durch den jüdischen Landgerichtspräsidenten und späteren Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Max Silberstein. 1954 legte T. das Assessorexamen ab.

Wirken

Als Richter durchlief T. Stationen auf allen Stufen der Gerichtsbarkeit. 1954 trat er in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein, begann seine Richtertätigkeit am Amtsgericht in Säckingen am Hochrhein und war damals vorwiegend als Zivilrichter tätig. Danach wechselte er an das Landgericht Waldshut. 1958-1963 arbeitete er als Staatsanwalt und abgeordneter Landgerichtsrat in der Funktion eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe und hatte 1962 am Rande mit der Spiegel-Affäre zu tun. Es folgte Richterdienst am Landgericht und Oberlandesgericht Karlsruhe. Ab 1965 fand T. als wissenschaftlicher ...